Anzeigen
Sammlungen & Seltenes Nordrhein-Westfalen Vettweiß Gewerblich-
Anzeigen
Anzeigen auf der Seite: 20 / 50
-
10 115 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Die meisten Beschreibungen
-
4 990 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Die meisten Beschreibungen
-
-
224 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Die meisten Beschreibungen
-
130 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Alle 22 Teile sind gestempelt
-
Anzeigen
-
17 700 EUR
Maß in cm: 200 x 135. Antike Teppichkunst. Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus
-
1 250 EUR
Maß cm: 270 162, über 100 Jahre alt. Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen
-
85 EUR
27 Teile, ca. 100 Jahre alt. Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen
-
69 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Alte kolorierte Grafik
-
Anzeigen
-
49 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Motiv: Tahiti. Stil: Impressionismus
-
35 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Hobbema Meindert Amsterdam
-
450 EUR
Joseph Rummelspacher, 23. November 1852 in Berlin - 10. Dezember 1921 ebenda, war
-
1 400 EUR
Wendlberger Wenzel Hermann. Rothsaifen-Böhmerwald 1882 - 1945 München. Ich löse
-
Anzeigen
-
88 500 EUR
Maß in cm: 383 96. Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Die
-
35 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Heinrich Strieffler. 8
-
35 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Bezeichnet: Unten links
-
35 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Am Original in Dresden
-
Anzeigen
-
26 530 EUR
Maß in cm: 320 x 260. Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf
-
35 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Grafisches Kunstwerk von
-
35 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Feine alte Grafik von
-
35 EUR
Ich löse meine Sammlung und Gewerbe aus Altersgründen auf. Heinrich Strieffler. 8